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Waffenrecht

Waffenaufbewahrung nach § 13 WaffG

Pflichten für Jäger, Sportschützen und Sammler – Klasse 0 vs. Klasse 1 EN 1143-1.

Wissens-Hub 5 Min. Aktualisiert 30.1.2026

Aktuelle Rechtslage

Seit der WaffG-Novelle gilt für neu angeschaffte Schränke mindestens Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1. Für größere Bestände empfiehlt sich Klasse 1.

Munition getrennt lagern?

Munition darf gemeinsam mit Waffen im selben Schrank ab Stufe 0 EN 1143-1 verwahrt werden. Die getrennte Lagerung ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

§ 13 WaffGWaffenschrankEN 1143-1

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